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EU-Kommission konsultiert zu KI und Urheberrecht bis 3. November
Die EU-Kommission sammelt bis zum 3. November 2026 Feedback zu Urheberrechtsschutz und Technologie, insbesondere künstlicher Intelligenz, wie aus einer Mitteilung vom 1. Oktober hervorgeht.
Von Noah Wiegandt, Redaktion Creatorplanet: Plattformen, Geld, Deals, Köpfe, Recht

Die EU-Kommission sammelt bis zum 3. November 2026 Feedback zu Urheberrechtsschutz und Technologie, insbesondere künstlicher Intelligenz. Das steht in einer Mitteilung der Kommission vom 1. Oktober. Die Konsultation richtet sich an Rechteinhaber, KI-Anbieter, Verwertungsgesellschaften, Forschungsorganisationen und weitere Akteure.
Vier Schwerpunkte
Die Konsultation konzentriert sich laut Kommission auf vier Bereiche: die Verwendung urheberrechtlich geschützter Inhalte in künstlicher Intelligenz, die Bekämpfung von Online-Piraterie bei Live-Events, die Anwendung des Vergütungsrechts für Musikschaffende und Produzenten sowie das Urheberrecht für wissenschaftliche Forschung.
Die EU verfüge bereits über einen robusten Urheberrechtsrahmen, teilt die Kommission mit. Aufkommende Herausforderungen und Marktentwicklungen würfen jedoch die Frage auf, ob der Rahmen durch zusätzliche Maßnahmen gestärkt werden sollte.
Was das für Creator heißt
Wer in Deutschland Inhalte produziert, die in KI-Modellen landen könnten, kann sich bis zum 3. November äußern. Die Konsultation adressiert direkt die Frage, wie urheberrechtlich geschützte Werke im Training von KI-Systemen verwendet werden. Ob daraus neue Regeln für Plattformen oder KI-Anbieter folgen, nennt die Kommission nicht. Die Ergebnisse könnten jedoch die Grundlage für künftige EU-Gesetzgebung bilden.
Quelle
- Mitteilung der EU-Kommission zur Konsultation (1. Oktober 2026)digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/commission-seeks-feedb
Laut Creatorplanet
„Die EU-Kommission sammelt bis zum 3. November 2026 Feedback zu Urheberrechtsschutz und Technologie, insbesondere künstlicher Intelligenz, wie aus einer Mitteilung vom 1. Oktober hervorgeht.“
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